FRAGEN DIE HÄUFIGER AUFKOMMEN

FAQ

FRAGEN DIE HÄUFIGER AUFKOMMEN

FAQ

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Ich habe Zahnschmerzen, kann ich sofort vorbei kommen?

Selbstverständlich können Sie mit akuten Beschwerden sofort in unsere Praxis kommen. Es kann jedoch aufgrund von Patienten mit Terminen zu Wartezeiten kommen. Akute Notfälle wie Unfälle (z.B.: ausgeschlagene Zähne) sind davon aber ausgenommen.

Am besten Sie rufen uns kurz an, dann können wir uns schon auf Sie vorbereiten und Ihre Wartezeit verkürzt sich.

Wie oft muss ich zur Kontrolle zum Zahnarzt?

Von der gesetzlichen Krankenkasse wird eine umfassende Kontrolle der Zähne und des Mundraums zwei Mal im Jahr bzw. einmal pro Halbjahr mit einem Mindestabstand von 4 Monaten bezahlt. Einmal pro Jahr können Sie eine einfache Entfernung von Zahnstein als Leistung der gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch nehmen. Dabei dürfen nur harte Zahnbeläge entfernt werden. Die Bestandteile einer professionellen Zahnreinigung, wie eine gründliche Reinigung aller Zahnoberflächen, die Politur und die Fluoridierung sind im Katalog der gesetzlichen Krankenkassen jedoch nicht vorgesehen. Wenn Sie sich für Prophylaxe interessieren, klicken sie bitte hier.

Unabhängig von Ihrer Versicherung raten wir Ihnen je nach Ihrer individueller Situation und Ihres Karies- und Paradontitisaufkommens eine Kontrolle im Abstand von 2 bis 12 Monaten. Wir können keine generelle Empfehlung zur Häufigkeit der professionellen Zahnreinigung oder der Kontrolle Ihrer Zähne geben. Ein absolut gesundes Gebiss und Zahnfleisch sollten die mindestens zweimal pro Jahr kontrolliert und einmal pro Jahr professionell gereinigt werden.

Was ist mit dem Bonusheft?

Zahnersatz  wie Kronen, Brücken, Prothesen werden höher bezuschusst, wenn Sie eine regelmäßige Kontrolle beim Zahnarzt vorweisen können. Dafür gibt es das Bonusheft. Jeder Zahnarzt ist gesetzlich verpflichtet alle Unterlagen zu Ihrer Behandlung 10 Jahre aufzubewahren. Sie können sich so auch rückwirkend die Bestätigungen im Bonusheft holen. Also sollten Sie Ihr Bonusheft einmal vergessen haben, können wir Ihren Besuch jederzeit nachstempeln.

Wie lange dauert eine professionelle Zahnreinigung? Und wie funktioniert sie?

Eine professionelle Zahnreinigung dauert je nach Zustand der Zähne und Reinigungsaufwand meist eine Stunde. Eine Behandlung beinhaltet dabei nicht nur die gründliche Reinigung der Zähne (Beläge, Verfärbungen, Zahnstein, Konkremente etc.), sondern auch eine individuelle Empfehlung zur Verbesserung der häuslichen Mundhygiene. So können Sie durch optimale Pflege zu Hause die Abstände Ihrer professionellen Zahnreinigung vergrößern. Jede Prophylaxe wird durch speziell geschulte Mitarbeiterinnen durchgeführt. Lesen sie hier, wie eine PZR im Detail abläuft.

Wie oft muss ich zur Professionelle Zahnreinigung?

Wie oft Sie zur professionellen Zahnreinigung sollten, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Dazu gehören Kariesrisiko, häusliche Mundhygiene, individuelle Zahnstellung, Ernährung, genetische Veranlagung, privater und beruflicher Stress usw. . Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen einen Plan zur Gesunderhaltung Ihrer Zähne, Gegebenenfalls erfolgt dies nach Abschluss der zahnärztlichen Behandlungen. Die empfohlenen Intervalle liegen zwischen 2 und 12 Monaten.

Welche Zahnbürste sollte ich verwenden?

Die besten Zahnbürsten -in unseren Augen- sind die elektrischen Modelle. Eine Ultraschallzahnbürste ist besonders empfehlenswert: Wegen der hohen Frequenz schafft sie wesentlich mehr Putzbewegungen in der gleichen Zeit wie eine Handzahnbürste.

Auch eine einfache gute Zahnbürste in mittlerer Härte mit kurzem, flachem Kopf und gerundeten Borsten erfüllt ihre Aufgabe bei der häuslichen Zahnpflege, wenn Sie diese richtig verwenden. Zusätzlich sollten sie unbedingt Zahnseide und/oder Zahnzwischenraumbürstchen verwenden.

Unsere qualifizierten Prophylaxefachkräfte beraten Sie entsprechend Ihrer persönlichen Situation.

Welche Füllungen verwenden wir in unsere Praxis?

Kleinere kariöse Läsionen werden bei uns mit dentinadhäsiven Composite-Füllungen in Mehrschichttechnik gefüllt. Das sind hochwertige keramikverstärkte Kunststofffüllungen in Zahnfarbe, die fest im Zahn verklebt werden. Gesetzlich Versicherte müssen diesen Mehraufwand gegenüber einfachen Amalgam-Füllungen selbst bezahlen. Amalgam verwenden wir aus verschiedenen Gründen nicht.

Bei größeren Defekten versorgen wir mit Inlays oder Teilkronen aus Vollkeramik.

Welche Zahn-Zusatzversicherung empfehlen Sie?

Aus rechtlichen Gründen empfehlen wir keine Versicherungen. Bitte hinterfragen Sie jedoch die Angebote sehr kritisch und setzen sich intensiv mit den verschiedenen Anbietern auseinander. Das Spektrum der Versicherungspolicen reicht von einer Aufstockung des festen Zahlungssatzes der gesetzlichen Krankenkasse über einen prozentualen Zuschuss an der Gesamtrechnung bis zu einer Komplettübernahme rein privater Behandlungen wie der professionellen Zahnreinigung, Bleaching, Stellungs-Korrekturen bei Erwachsenen usw.). Daher sind die zu leistenden monatlichen Beiträge sehr unterschiedlich. Prüfen Sie also ganz genau, welche Leistungen enthalten sind und ob Sie diese auch benötigen.

Was mache ich mit dem Kostenvoranschlag?

Vor jeder Zahnersatz-Behandlung erhalten Sie von uns, nach umfassender Aufklärung, einen schriftlichen Heil- und Kostenplan (HKP). Der HKP der gesetzlichen Krankenversicherungen umfasst mehrere Seiten. Um Ihnen das Vorgehen zu erleichtern, möchten wir Ihnen den Ablauf an einem fiktiven Beispiel darstellen.

Auf allen Anträgen befinden sich Stempel, die Ihnen zeigen, welches Formular wohin gehört, also bei Ihnen bleibt, zur Kasse oder zur Zusatzversicherung geht oder wieder in unsere Praxis geschickt werden soll. Das rosa Formular (Heil- und Kostenplan) reichen Sie mit dem Blatt Heil- und Kostenplan Teil 2 und einer Kopie Ihres Bonusheftes bei Ihrer Krankenkasse ein. Die eventuell beiliegende Vereinbarung gemäß §55 muss nicht zur Krankenkasse, bringen Sie diese Vereinbarung einfach unterschrieben mit dem von der Krankenkasse genehmigten Heil- und Kostenplan wieder zu uns in die Praxis. Erst dann dürfen wir mit der Arbeit beginnen.

Die Seite Kostenvoranschlag Kasse informiert sie, wie sich der Rechnungsbetrag voraussichtlich gestalten wird. Falls Sie eine Zahnzusatzversicherung haben, senden Sie diesen Kostenvoranschlag zur Kostenrückerstattung an Ihre Zusatzversicherung.

Wenn sie privat versichert sind, sollten Sie den privaten Heil- und Kostenplan ebenfalls an Ihre Versicherungen weiterleiten, um Leistungseinschränkungen oder Ähnliches vorab zu erfahren. Dies ist gerade bei größerem Umfang der Leistungen von Vorteil.

Kann ich in Raten zahlen?

Wir arbeiten bei Abrechnungs- und Finanzierungsfragen mit der  BFS Health Finance zusammen. Sie können ganz einfach bei der BFS anrufen und einen Ratenzahlungsplan vereinbaren. So können Sie ihre Rechnung in bequemen Raten bezahlen.

Die Ratenzahlung ist bis zu einer Dauer von 4 Monaten für Sie gebühren- und zinsfrei, bei längeren Laufzeiten fallen bankübliche Zinsen an.

Haben Sie noch Fragen?

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für weitere Fragen telefonisch oder vor Ort zur Verfügung. Zögern Sie nicht uns anzurufen – Telefon 0951/23 2 94

Oder schreiben uns eine E-Mail an info@zahnarzt-maltschik.de

Wir vereinbaren gerne einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Ihre Zahnarztpraxis Michael Maltschik

TERMIN ANFORDERN

Sie möchten gerne einen Termin in unserer Praxis vereinbaren? Rufen Sie uns gerne an oder lassen Sie sich ganz bequem von uns zurückrufen. Hinterlassen Sie uns über nebenstehendes Formular einfach Ihren Namen und Ihre Telefonnummer, und wir rufen Sie zurück.

    Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
    Mehr erfahren

    Karte laden

    Termin vereinbaren